Die Teilnehmer können spätestens nach dem ersten Studienjahr zwischen zwei Dokumenten über den Abschluss der Weiterbildung wählen:


1. der Bestätigung über die Teilnahme an der Weiterbildung

Voraussetzungen dafür sind :

die Vorlage des Studienbuches mit dem Nachweis über die Teilnahme an den Weiterbildungsveranstaltungen und an der Kleingruppenarbeit bzw. darüber, dass evtl. versäumte Themen in anderen Kursen nachgeholt wurden.

Bereits erworbene Weiterbildungsanteile werden – soweit sie den Anforderungen der DGKT entsprechen – anerkannt.


2. dem Graduierungszertifikat des Instituts*

Es qualifiziert als vom Berufs- und Dachverband anerkanntes und von dessen Vorstandsmitglied, Universitätsprofessor Dr. Peter Rech, kosigniertes Dokument zur Tätigkeit als KunsttherapeutIn in sozialen, pädagogischen, medizinischen und therapeutischen Institutionen in fester Anstellung oder auf Honorarbasis.

Es ist Nachweis einer zusätzlichen wissenschaftlichen Qualifikation der TeilnehmerInnen, die in anerkannten Berufen tätig sind.

Es berechtigt zur ordentlichen Mitgliedschaft sowie zu weiterführender Graduierung in der DGKT.

Das Recht zur Ausübung der Heilkunde ist ÄrztInnen, approbierten Psychologischen PsychotherapeutInnen (PTG) und HeilpraktikerInnen (HPG) vorbehalten.


Voraussetzungen für die Erlangung des Graduierungszertifikates sind neben den für den Erhalt der Teilnahmebestätigung unter 1. beschriebenen Leistungen:

ein Beratungs-,  psychosoziales oder klinisches Praktikum von 250 Stunden (jeweils 100 Stunden davon selbständig und eigenverantwortlich),

die Teilnahme an 30 Stunden Einzel- oder 90 Stunden Gruppensupervision,

100 Stunden lehrtherapeutische Einzelarbeit,

die erfolgreiche Teilnahme an der Graduierung und Einreichung einer Abschlussarbeit. (Näheres dazu unter „Inhalt“)



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*Für 80% der Absolventen unseres Institutes, die sich bisher mit diesem Zertifikat um eine kunsttherapeutische Tätigkeit beworben haben, war ihre Bewerbung erfolgreich.

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